Teleskopstapler und Teleskoplader sind keine Gabelstapler bzw. Hubstapler im eigentlichen Sinn, weil sie eben über keinen Hubmast verfügen. Sie werden aber oft zu einem vergleichbaren Zweck wie Gabelstapler eingesetzt, also zum vertikalen und horizontalen Bewegen von Gütern und Lasten – etwa auf dem Umschlagplatz, in der Landwirtschaft oder auf der Baustelle. Weil Teleskopstapler keine Hubstapler sind, kommen auch hier nicht dieselben Vorschriften bezüglich eines Staplerscheins in Betracht. Schon, weil sie oft auch über eine Straßenzulassung verfügen, benötigt man z.B. für einen Teleskoplader einen entsprechenden Führerschein.
Dieser ermächtigt Sie zwar zum Führen eines Teleskopstaplers, Teleskopladers oder Teleladers – aber das heißt noch nicht, dass es eine gute Idee wäre, „nur“ mit einem Führerschein ein solches Flurförderzeug zu bewegen.
Bei Web-Stapler MH GmbH erhalten Sie eine professionelle Unterweisung in das Fahren und Führen von Teleskoplader, Teleskopstapler, Telelader & Co. Dabei erhalten Ihre Mitarbeiter bzw. Sie eine umfängliche Unterrichtung zum Bedienen des Laders / Staplers, lernen die Besonderheiten kennen und werden auch in Bezug auf Ladungssicherung und sicheres Manövrieren geschult.
Auch die Teleskop Unterweisung findet an unserem Unternehmenssitz in Arnoldstein / Kärnten und Wien – oder auf Wunsch in Ihrem Unternehmen – statt.
Darüber hinaus empfehlen wir immer: Auch bei Flurförderzeugen, Geräten und Fahrzeugen, für die grundsätzlich kein eigener Staplerschein nötig ist, sollte ein solcher erworben werden. Denn die innerbetriebliche Logistik hat ihre eigenen Regeln, Gesetzmäßigkeiten und Gefahrenpunkte.
Damit sind Ihre Mitarbeiter auch für die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von sogenannten Kran-Stapler-Kombinationsgeräten gerüstet.