Die gute Nachricht vorweg: Der Hubstaplerführerausweis bzw. Fachkenntnisnachweis, meist einfach Staplerschein genannt, ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Weil das Führen eines Gabelstaplers / Hubstaplers oder anderen Flurförderzeugs eine verantwortungsvolle Tätigkeit ist und sich unmittelbar auf die Betriebssicherheit auswirkt, schreibt der Gesetzgeber jedoch eine jährliche innerbetriebliche Unterweisung vor. Dort werden die Kenntnisse über u.a. die Sicherheitsbestimmungen und Fahrtregeln aufgefrischt. Auch bei der jährlichen Unterweisung zum Staplerschein lohnt es sich, die Dienstleistung von Web-Stapler MH GmbH in Anspruch zu nehmen. Einmal, weil hier – wie auch bei der Grundausbildung – Top-Staplerprofis die Unterweisung durchführen und ihr Wissen teilen. Zum anderen, weil wir von Web-Stapler als Player in der Staplerbranche immer ganz nah dran am Geschehen sind und zum Beispiel Gesetzesnovellen, neue Vorschriften oder überarbeitete Normen kennen und Ihrem Team bei der jährlichen Unterweisung vermitteln.
Die jährliche Unterweisung für jene Personen in Ihrem Unternehmen, die über einen Staplerschein verfügen, findet grundsätzlich an unserem Unternehmenssitz in Arnoldstein / Kärnten oder Wien statt. Auf Wunsch können wir die Staplerschein-Unterweisung („Auffrischung“) aber auch bei Ihnen im Unternehmen durchführen. Mit dem Vorteil, dass wir optimal auf betriebsinterne Besonderheiten und örtliche Gegebenheiten Bezug nehmen können.